11.06.2021 Hessischer Flüchtlingsrat:
Der Hessische Landesrechnungshof hat einen „Sonderbericht
Flüchtlingswesen“ veröffentlicht, in dem v.a. die Ausgaben der Jahre
2015/16 für die Notunterbringung von Asylsuchenden und die damit
zusammenhängenden Maßnahmen untersucht wurden.
In einer zugehörigen (allerdings auch 5-seitigen) Presseerklärung werden
die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst.
Der Bericht findet sich auch im Netz unter:
Dass stellenweise Geld in dieser Zeit überhaupt keine Rolle mehr spielte
und auch eine Kontrolle nur ansatzweise erfolgte (wie wir es ja derzeit
auch mitunter bei einigen Corona-Maßnahmen sehen können), war ja
eigentlich schon breits bekannt, hier kann man es dann noch einmal en
detail nachlesen: Das Land zahlte beispielsweise pensionierten Beamten
Monatsvergütungen von bis zu 8.100 Euro oder akzeptierte selbst
unterschriebene Stundenzettel von externen Dienstleistern mit weit über
300 Stunden pro Monat.
Allein beim Vorhalten von Überkapazitäten als Reservepuffer bei der
Unterbringung bestand großes Sparpotential: 21.000 Plätze in
Notunterkünften wurden geschaffen, 12.000 davon wurden nie genutzt. Wäre
dieser Puffer nur halb so groß ausgefallen, hätte das Land nach Angaben
des Rechnungshofs 46 Mio € einsparen können – eine Summe, mit der man
beispielsweise für viele, viele Jahre eine unabhängige
Flüchtlingsberatung überall in Hessen hätte gewährleisten können (oder
sogar jahrhundertelang den Flüchtlingsrat finanzieren können).
Leider gibt es bis heute im Land Hessen weder für die unabhängige
Flüchtlingsberatung noch für den Flüchtlingsrat irgendwelche
Landesmittel. Alles eine Frage der Prioritäten.
gez. Timmo Scherenberg