Gemeinsamer Aufruf: Keine Abschiebungen nach Afghanistan!

Pressemitteilung und gemeinsamer Aufruf vom 10. August 2021

In Afghanistan erobern die Taliban ein Gebiet nach dem nächsten, die Lage in dem Land
verschärft sich dramatisch. Dennoch will die Bundesregierung immer weiter Menschen nach
Afghanistan abschieben. Auch Hessen beteiligt sich regelmäßig an den Sammelabschiebungen, zuletzt wurden drei Personen im Juli und fünf im Juni abgeschoben. Gemeinsam mit einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen veröffentlicht der Hessische Flüchtlingsrat einen gemeinsamen Appell an die Bundesregierung und fordert erneut einen vollständigen Abschiebestopp nach Afghanistan.
In Afghanistan vergeht kaum ein Tag ohne Anschlag. Seit dem Abzug der NATO-Truppen sind
die Taliban auf dem Vormarsch: über die Hälfte der Bezirke in Afghanistan steht schon unter
Kontrolle der Taliban. Die dritte Welle der Covid-19-Pandemie verschärft die humanitäre
Situation im Land zusätzlich. Die Lage am Hindukusch ist dramatisch und wird sich aller
Voraussicht nach weiter verschlechtern.
Ein Stopp aller Abschiebungen nach Afghanistan ist vor diesem Hintergrund dringend geboten.
Die afghanische Regierung hat bereits im Juli die europäischen Staaten aufgefordert, vorläufig
keine Abschiebungen mehr durchzuführen. Norwegen, Finnland und Schweden sind dieser
Aufforderung nachgekommen. Auch die Grenzschutzagentur Frontex hat Anfang August
bekanntgegeben, keine Abschiebungen nach Afghanistan mehr unterstützen zu wollen.

Zudem hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einer Eilentscheidung am 2.
August eine Abschiebung aus Österreich nach Kabul, die ursprünglich gemeinsam mit
Deutschland stattfinden sollte, mit Verweis auf die dortige Sicherheitslage gestoppt.
Auch Deutschland darf die Augen vor der sich immer weiter verschlechternden Lage in
Afghanistan nicht verschließen und muss alle Abschiebungen einstellen.
Rechtsstaat heißt, dass menschenrechtliche Prinzipien eingehalten werden. Sie dürfen auch
nicht in einem Wahlkampf zur Verhandlung gestellt werden. Das völkerrechtliche Nicht-Zurückweisungsgebot, das aus dem absoluten Folterverbot abgeleitet wird und das
Abschiebungen bei zu erwartenden schwersten Menschenrechtsverletzungen verbietet,
gehört hierzu. Dieses Abschiebungsverbot gilt unabhängig von individuellem Verhalten.

Der Aufruf wurde auch unterzeichnet von:
AG Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein
Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter (ACAT-Deutschland)
Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF)
Amnesty International
AWO Bundesverband
Brot für die Welt
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer –
BAfF e.V.
Bundesweite Bündnis gegen Abschiebungen nach Afghanistan
Deutscher Caritasverband
Diakonie Deutschland
Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland
KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Die Landesflüchtlingsräte
medica mondiale e.V.
medico international
MISEREOR
Neue Richtervereinigung e.V.
Nürnberger Menschenrechtszentrum e.V.
Oxfam Deutschland
PRO ASYL
Republikanischer Anwältinnen – und Anwälteverein e.V. (RAV)
Seebrücke
terre des hommes Deutschland e.V.
Women’s International League for Peace and Freedom (WILPF)
YAAR e.V.

 

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