Neue Studie von Pro Asyl zum deutschen Flughafenverfahren

Die neue Studie von PRO ASYL »Abgelehnt im Niemandsland« gibt mit den Praxisberichten einer Verfahrensberaterin und einer Rechtsanwältin seltene Einblicke in das deutsche Flughafenverfahren. Weitestgehend abgeschottet von der Außenwelt durchlaufen jährlich einige Hundert Menschen ihr Asylverfahren am Flughafen, den sie nicht verlassen dürfen – sie gelten als nicht eingereist. Das Schnellverfahren soll nach 19 Tagen abgeschlossen sein. Viele sind aber insgesamt deutlich länger am Flughafen, da die Abschiebung sich verzögert. Die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung von 1996 schreibt eine asylrechtskundige Beratung nach Ablehnung vor. Wie die zwei Praxisberichte zeigen, ist aber selbst das System am Frankfurter Flughafen – mit ständiger Beratung vor Ort und einem Anwaltsnotdienst – nicht ausreichend, um die gravierenden Nachteile des Verfahrens auszugleichen. Denn die Schnelligkeit des Verfahrens und die Abgeschlossenheit der Unterbringung setzen die Betroffenen psychisch stark unter Druck; Zeit, um Vertrauen zu fassen und sich zu orientieren gibt es nicht. Die reguläre Einbeziehung von Rechtsanwält*innen erfolgt zu spät, um die Mandant*innen noch erfolgreich zu vertreten. Der hohe Zeitdruck und die Notwendigkeit, im Flughafenverfahren den Fall als »offensichtlich unbegründet« abzulehnen, um so die Einreise verweigern zu können, führen zu einer deutlich höheren »o.u.«-Ablehnungsquote, einer mangelnden Aufklärung der Fluchtgründe und Fehlentscheidungen. Besonders ungeeignet ist ein solches Schnellverfahren für traumatisierte Menschen, Minderjährige und ältere Menschen sowie andere vulnerable Schutzsuchenden.

Die Vorschläge zu den neuen Verfahren an der Grenze von der Europäischen Kommission im Rahmen des »New Pact on Migration and Asylum« haben deutliche Ähnlichkeiten mit dem deutschen Flughafenverfahren: Mit einem neuen Screening würde wie am Flughafen zunächst eine Befragung durch die Grenzschutzbehörden stattfinden. Damit sind ebenso Probleme durch die Weitergabe von Aussagen an die Asylbehörde zu erwarten, weil vermeintliche Widersprüche zwischen den polizeilichen Befragungen und der asylbehördlichen Anhörung entstehen. Die Erstbefragung durch den Grenzschutz kann so ausschlaggebend für die Schutzgewährung werden. Außerdem sehen die Vorschläge der Kommission vor, dass während des Screening und der sich in bestimmten Fällen anschließenden Grenzverfahren wie am Flughafen eine Fiktion der Nicht-Einreise gelten soll. Um diese Fiktion der Nicht-Einreise praktisch umzusetzen, ist davon auszugehen, dass, wie am Frankfurter Flughafen, die Asylsuchenden die Einrichtung nicht – oder nur äußerst eingeschränkt – verlassen dürfen. Damit stellen sich auch die gleichen Hürden bezüglich des Zugangs zu unabhängiger Beratung und anwaltlicher Vertretung. Doch an anderen Außengrenzen könnte ein so aufwendiges Beratungsverfahren wie am Frankfurter Flughafen nicht umgesetzt werden. Während in Deutschland das Flughafenverfahren mit wenigen Hundert Fällen pro Jahr weniger als 0,5% der Asylverfahren darstellt, sind es in Griechenland mit über 21.000 Fällen im letzten Jahr schon die Hälfte aller Asylanträge, die in Grenzverfahren geprüft werden. Die meisten See- und Landgrenzen sind im Gegensatz zu Flughäfen fernab großer Städte, womit es nicht die gleiche Infrastruktur von Fachanwält*innen gibt. Auf viel weniger spezialisierte Rechtsanwält*innen würde also eine viel größere – und nicht zu bewältigende – Zahl von Asylverfahren kommen.

PRO ASYL fordert basierend auf der Studie, dass der Europäische Gesetzgeber bei einer Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems die Regeln zu Grenzverfahren grundsätzlich streichen und auf das Screening verzichten sollte.

Die Studie findet sich im Netz unter:

https://www.proasyl.de/material/abgelehnt-im-niemandsland/

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