Gemeinsamer Aufruf: Keine Abschiebungen nach Afghanistan!

Pressemitteilung und gemeinsamer Aufruf vom 10. August 2021

In Afghanistan erobern die Taliban ein Gebiet nach dem nächsten, die Lage in dem Land
verschärft sich dramatisch. Dennoch will die Bundesregierung immer weiter Menschen nach
Afghanistan abschieben. Auch Hessen beteiligt sich regelmäßig an den Sammelabschiebungen, zuletzt wurden drei Personen im Juli und fünf im Juni abgeschoben. Gemeinsam mit einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen veröffentlicht der Hessische Flüchtlingsrat einen gemeinsamen Appell an die Bundesregierung und fordert erneut einen vollständigen Abschiebestopp nach Afghanistan.
In Afghanistan vergeht kaum ein Tag ohne Anschlag. Seit dem Abzug der NATO-Truppen sind
die Taliban auf dem Vormarsch: über die Hälfte der Bezirke in Afghanistan steht schon unter
Kontrolle der Taliban. Die dritte Welle der Covid-19-Pandemie verschärft die humanitäre
Situation im Land zusätzlich. Die Lage am Hindukusch ist dramatisch und wird sich aller
Voraussicht nach weiter verschlechtern.
Ein Stopp aller Abschiebungen nach Afghanistan ist vor diesem Hintergrund dringend geboten. Weiterlesen ›

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Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert: AnkER-Zentren abschaffen

Leben im Lager: Eingezäunt und mit begrenzter Bewegungsfreiheit. Hier im bayerischen Schweinfurt. Foto: picture alliance /dpa | Karl-Josef Hildenbrand

 

Presseerklärung  

  1. Juli 2021

AnkER-Zentren: Drei Jahre Isolation und Ausgrenzung von Asylsuchenden

Drei Jahre nach Öffnung der ersten AnkER-Zentren fällt die Bilanz düster aus. Das Konzept ist gescheitert, die Asylverfahren wurden nicht beschleunigt, die Menschen sind oft isoliert, entrechtet und ausgegrenzt. Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis, darunter PRO ASYL, Diakonie Deutschland, Deutscher Caritasverband, Paritätischer Gesamtverband, AWO Bundesverband und Amnesty International, fordern die Schließung der Zentren und faire Asylverfahren.

PRO ASYL fordert zusammen mit rund 65 bundes- und landesweiten Wohlfahrtsverbänden, Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen, die AnkER-Zentren und vergleichbare Einrichtungen in Deutschland abzuschaffen, die Verweildauer der Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen deutlich zu begrenzen und eine zukunftsweisende Erstaufnahme von Asylsuchenden in Deutschland zu organisieren. In einem am 29. Juli veröffentlichten Aufruf heißt es: „Wir fordern die Abschaffung von AnkER-Zentren und ähnlich konzipierten Einrichtungen sowie die gesetzliche Begrenzung der Zeit in einer Erstaufnahmeeinrichtung auf wenige Wochen, maximal drei Monate.“

Menschen in den Mittelpunkt stellen

Nötig für ein faires Asylverfahren sind  „Erstaufnahmeeinrichtungen, die das Ankommen der Menschen in den Mittelpunkt stellen und sie bestmöglich auf das Asylverfahren und den Aufenthalt in Deutschland vorbereiten“, heißt es in dem gemeinsamen Aufruf „Isolation beenden – das Ankommen fördern – faire Asylverfahren sicherstellen. Aufruf für eine zukunftsorientierte Erstaufnahme von Asylsuchenden in Deutschland“ weiter, der von Diakonie Deutschland, Deutschem Caritasverband, Paritätischem Gesamtverband, Arbeiterwohlfahrt Bundesverband und PRO ASYL initiiert wurde.

Die ersten AnkER-Zentren (Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückkehr-Zentren) sowie vergleichbare Einrichtungen sind vor drei Jahren, am 1. August 2018, eröffnet worden.

Konzept gescheitert: Verfahren sind nicht substantiell schneller

„Das Konzept der AnkER-Zentren ist gescheitert“, ziehen die unterzeichnenden Organisationen im Aufruf Bilanz. So ist es nicht gelungen, die Asylverfahren substantiell  zu beschleunigen – was für die Bundesregierung ein Ziel der Zentren war. Organisationen, die in der Flüchtlingshilfe tätig sind, hatten das Konzept von Anfang an kritisiert – und fühlen sich darin bestätigt, auch von einer Untersuchung des BAMF selbst (Evaluationsbericht des BAMF vom 24. Februar 2021):  So dauert ein Asylverfahren in AnkER-Einrichtungen durchschnittlich 77 statt der sonst durchschnittlichen 82 Tagen, obwohl die Asylverfahren aus AnkER-Einrichtungen priorisiert werden.

„AnkER-Zentren führen vielfach zu Isolation, Entrechtung und Ausgrenzung“, kritisieren die Organisationen. Die Menschen verlieren dort wertvolle Zeit für die Integration, können kaum Kontakte nach außen haben, dürfen neun Monate lang nicht arbeiten, haben nur beschränkte Möglichkeiten, um sich zu bilden und werden durch die frühe Konfrontation mit der möglichen Rückkehr verunsichert. „Das Aufnahmeverfahren und die Bedingungen in den AnkER-Zentren verletzten damit die Würde und die Rechte der Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen und anderen besonders Schutzbedürftigen“, heißt es im Aufruf weiter. Weiterlesen ›

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Istanbul-Konvention mangelhaft umgesetzt: geflüchtete Frauen und Mädchen nur unzureichend vor Gewalt geschützt

Hessischer Flüchtlingsrat Presseerklärung:

Frankfurt, den 15.07.2021

Geflüchtete Frauen und Mädchen  nur unzureichend gegen Gewalt geschützt

Deutschland hat die Istanbul-Konvention mangelhaft umgesetzt. Weibliche Asylsuchende und ihre geschlechtsspezifischen Fluchtgründe werden kaum in den Blick genommen. Das offenbart eine Untersuchung von PRO ASYL, den Flüchtlingsräten und dem Institut für Kulturanthropologie der Universität Göttingen.

Vor wenigen Wochen kritisierten deutsche Politiker*innen, dass die Türkei aus der Istanbul-Konvention ausgetreten ist, dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Was dabei aus dem Blickfeld gerät: Das Abkommen ist hierzulande zwar in Kraft, die Umsetzung jedoch mangelhaft.
Die Bundesrepublik hat sich dazu verpflichtet, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen, einen Beitrag zur Beseitigung ihrer Diskriminierung zu leisten sowie ihre Gleichstellung und ihre Rechte zu fördern. Weiterlesen ›

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Buchempfehlung: „Die Würde des Menschen ist Abschiebbar“

„Die Würde des Menschen ist abschiebbar“ ist politischer Aktivismus und Wissenschaft.
Erstmalig nimmt sich ein Band einer größeren sozialwissenschaftlichen Perspektive auf das
Thema Abschiebhaft an.

Dieses Buch vereint politischen Bericht und Wissenschaft. Im Rahmen des politischen
Aktivismus der Autor*innen gegen die Abschiebegefängnisse in Darmstadt und Büren
entstanden Texte zu Haftbedingungen, Gerichtsakten, Isolationshaft und Gespräche mit
Inhaftierten über ihre Ausschlusserfahrungen in Deutschland und ihren Herkunftsländern.
Eingeleitet wird das Buch mit einer historischen Einordnung der Institution Abschiebehaft
und dem aktuellen rechtlichen Rahmen. Somit dient es auch als eine Einführung in die
Thematik Abschiebehaft. Es gibt Antworten auf die Fragen: Was ist und war Abschiebehaft?
Wer ist davon betroffen? Wie verläuft der institutionelle Prozess der Abschiebehaft?
Abschiebehaft ist nur als ein Teil der rassistischen politischen Ordnung zu sehen, durch die
Menschen sozial ausgeschlossen werden. In der Analyse werden Theorien und Methoden der
Kritischen Kriminologie, Kritischen Sozialen Arbeit, institutional ethnography,
Rassismuskritik und des Postkolonialismus verwendet.

Spenden statt kaufen?

Wer den Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren unterstützen möchte, spendet einfach 16 €
oder gerne auch mehr an den Verein (IBAN: DE06 4765 0130 0050 0015 93). Wird in dem
Verwendungszweck das Wort „Buch“ und die eigene Adresse geschrieben, erhält der/die Spender*in
das Buch „Die Würde des Menschen ist abschiebbar“ kostenlos als Dank zugesendet. So kann man
bereits vor dem Lesen etwas Gutes tun…
Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V., Remmighauser Str. 47, 32760 Detmol

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Neue Studie von Pro Asyl zum deutschen Flughafenverfahren

Die neue Studie von PRO ASYL »Abgelehnt im Niemandsland« gibt mit den Praxisberichten einer Verfahrensberaterin und einer Rechtsanwältin seltene Einblicke in das deutsche Flughafenverfahren. Weitestgehend abgeschottet von der Außenwelt durchlaufen jährlich einige Hundert Menschen ihr Asylverfahren am Flughafen, den sie nicht verlassen dürfen – sie gelten als nicht eingereist. Das Schnellverfahren soll nach 19 Tagen abgeschlossen sein. Viele sind aber insgesamt deutlich länger am Flughafen, da die Abschiebung sich verzögert. Die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung von 1996 schreibt eine asylrechtskundige Beratung nach Ablehnung vor. Wie die zwei Praxisberichte zeigen, ist aber selbst das System am Frankfurter Flughafen – mit ständiger Beratung vor Ort und einem Anwaltsnotdienst – nicht ausreichend, um die gravierenden Nachteile des Verfahrens auszugleichen. Weiterlesen ›

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