Fragen & Antworten

Als ehrenamtlich agierender Verein arbeiten wir in enger Kooperation und Austausch mit der Stadt Bad Vilbel. Im Rathaus ist grundsätzlich diese Adresse:

Fachdienst Seniorenbüro und Wohnungswesen, Flüchtlingsbetreuung

Am Sonnenplatz 1 / 61118 Bad Vilbel / Telefon: 06101 602-278  / Mobil: 0163-6368510 und E-Mail: susanne.foerster@bad-vilbel.de

für die städtischen Maßnahmen im Rahmen der Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine und anderen Ländern erste Anlaufstelle.

Die Zuständigkeit für die „formellen Abläufe“, wie Aufenthaltsberechtigung, die Leistungsansprüche, die Registrierung, die Krankenversorgung usw. liegt beim Wetteraukreis in Friedberg. Der Wetteraukreis hat eine Hotline geschaltet. Von Mo-Fr. zwischen 9.00 und 16 Uhr erreicht man diese unter 06031-833 833.  Oder per Mail an ukraine-hilfen@wetteraukreis.de

Laufende Informationen kann man sich auch unter www.wetteraukreis.de/aktuelles/ukraine.de einholen.



WAS MÜSSEN HELFER*INNEN BEACHTEN

Unter diesem Link finden Sie eine allgemeine Themenliste zu Fragestellungen rund um die Aufnahme von ukrainischen Geflüchteten in Deutschland:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/faq-aufnahme-gefluechtete-101.html

Fragen zum Aufenthaltsrecht:

https://innen.hessen.de/hessen-hilft-ukraine



Geflüchtete aus der Ukraine im Wetteraukreis und in Bad Vilbel – Fragestellungen

 

Wohin kann man Geflüchtete, die nicht in Bad Vilbel privat unterkommen verweisen?

Geflüchtete, für die es KEINE private Unterbringung gibt, melden sich bei der: Erstaufnahmeeinrichtung Gießen, Rödgener Str. 91, 35394 Gießen

Wo erfolgt die Meldung von privat untergekommenen Geflüchteten aus der Ukraine, wenn sie in Bad Vilbel leben?

Eine Meldung erfolgt beim Bürgerbüro Bad Vilbel.Die Meldebescheinigung ist die Voraussetzung für einen Anspruch auf Sozialleistungen, Krankenscheine und Schulanmeldung. Zudem ist die Grundlage für die Eröffnung eines Kontos. Ohne Kontoverbindung können keine Sozialleistungen beantragt werden

Benötigen Geflüchtete aus der Ukraine sofort eine Aufenthaltsgenehmigung? Wo erhalten Sie im Bedarfsfall finanzielle Unterstützung?

Für die ersten 90 Tage haben die Personen eine visumsfreie (also sofortige) Aufenthaltsgenehmigung. Verlängerung ist möglich. Mit der Anmeldung/Registrierung erlangt man den Anspruch auf (Geld)-Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Vorerst wurde verabredet, dass die Anträge über die Fachstelle Migration beim Wetteraukreis in Friedberg gestellt werden von dort sollte dann eine Vernetzung mit der Ausländerbehörde des Kreises hergestellt werden:

E-Mail migration.leistung@wetteraukreis.de Tel.: 06031-833501

Wo wendet man sich hin, wenn eine Krankenversorgung notwendig ist?

Über die Fachstelle Migration des Wetteraukreises  läuft die Krankenversorgung. D.h. dort können Krankenscheine ausgestellt werden.

Was muss bei schulpflichtigen Kindern beachtet werden? Was gilt im Falle von Kindern im Kindergartenalter?

Zuständig ist generell das Schulamt des Wetteraukreises. Informationen und die Anmeldung kann aber auch direkt bei den Schulen erfolgen. Da die ukrainischen Geflüchteten mit einem Touristenvisum in Deutschland bleiben können, besteht keine Schulpflicht. Allerdings gibt es eine Schulbesuchsberechtigung .

Für die Kindergartenkinder wird es vorerst keine Plätze in den Kitas geben. Die örtlichen Kitas sind vollständig belegt. Die Familienzentren und andere Initiativen werden Mutter-Kind-Treffen und Spielegruppen installieren.

Was zu tun,wenn Sie längerfristig in Bad vilbel bleiben möchten?

klicken Sie bitte hier

Aktuelle Informationen für Helfer und flüchtlinge aus der Ukraine (15.06.22)

Hier

Stand 17.06.2022


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