#DasKönnenWirBesser
Gewalt an Frauen im Migrationsprozess stoppen!
Gewalt gegen Mädchen und Frauen ist nach wie vor ein relevantes gesellschaftliches Thema. Vor allem die erhöhte Gewaltbetroffenheit von Frauen mit Migrationshintergrund ist besorgniserregend und viel zu selten Thema öffentlicher Debatten. Geflüchtete Frauen haben also leider immernoch allen Grund dazu, Angst zu haben. Sie sehen sich nicht nur in den gesellschaftlichen und privaten Kontexten ihrer Herkunftsländer mit geschlechtsspezifischen, fluchtauslösenden Gewalterfahrungen konfrontiert. Auch die Flucht an sich und die oft prekären Unterbringungsformen in Sammelunterkünften in der Aufnahmesituation bergen Gefahren im Besonderen gegen Frauen gerichteter Gewalt, die ihre graduell erhöhte Vulnerabilität bedingen. Zwangsverheiratung, weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsprostitution, Menschenhandel und sexuelle Übergriffe sind nur einige der Verfolgungstaten, die geflüchtete Frauen fürchten und vor denen sie viel zu selten ausreichend Schutz erfahren. Gewalt an Frauen im Migrationsprozess ist kein Ausnahmephänomen. Es ist für zu viele Betroffene tägliche, angsterfüllte Realität. Gewaltbetroffene Frauen brauchen besonderen Schutz! Die umfassende Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung und im Fluchtprozess erlittener Gewalterfahrungen, sowie eine wirklich schützende Unterbringung muss ausnahmslos sichergestellt werden.
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offener Brief Frankfurter Anwält:innen zum Internationalen Tag gegen Genitalverstümmelung
Vor diesem Hintergrund unterstützt der Hessische Flüchtlingsrat vollumfänglich die Forderungen der Frankfurter Anwält:innen Lena Ronte, Irene Lehman, Astrid Meyerhöfer, Roman Fränkel und Marco Bruns, die sie in einem offenen Brief zu den Pressemitteilungen des BMFSFJ und des HMSI zum Internationalen Tag gegen Genitalverstümmelung am 5.2.21 veröffentlicht haben:
– – Konsequente Anerkennung erlittener und drohender FGM und deren psychischen und sozialen Folgen als geschlechtsspezifische Verfolgung durch das Bamf!
– – Sicherstellung von Angeboten spezifischer qualifizierter Rechtsberatung und fachmedizinischer Betreuung betroffener Frauen vor einer persönlichen Anhörung!
– – Ein beschleunigtes Verfahren beim Familiennachzug durch die zuständigen Behörden, wenn Mädchen und Frauen während der Wartezeit auf das Visum von drohender FGM betroffen sind.
– – Ausreichende Beratungs- und Therapieangebote zur Behandlung der psychischen und physischen Folgen der erlittenen FGM!