Das Innenministerium hat heute eine Vorgriffsregelung auf das von der Bundesregierung geplante Chancenaufenthaltsrecht auf den Weg gebracht. Hierauf hatte sich die Koalition aus CDU und GRÜNEN verständigt. Die Regelung gilt ab sofort.
„Das Chancenaufenthaltsrecht gibt gut integrierten Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus endlich eine Perspektive und die Möglichkeit zu einem gesicherten Aufenthalt. Die hessische Vorgriffsregelung stellt sicher, dass die in Hessen lebenden Menschen bereits jetzt profitieren, obwohl das Gesetz noch nicht verabschiedet ist. Denn es wäre falsch, Menschen abzuschieben, die wenige Wochen später hierbleiben dürften. Hessen hat schnell gehandelt. Seit Vorlage des Entwurfs für ein Chancenaufenthaltsrecht durch die Bundesregierung und der hessischen Vorgriffsregelung sind keine 14 Tage vergangen. Das ist ein wichtiges Signal der Menschlichkeit und der Solidarität gegenüber Menschen, die seit Jahren bei uns in Hessen leben“, sagt Mathias Wagner, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN Landtagsfraktion.
Bundesweit sind nach Schätzungen der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung rund 135 000 Menschen vom Chancenaufenthaltsrecht betroffen. In Hessen dürften es rund 7800 Menschen sein.
Die neue Regelung der Bundesregierung soll für Menschen gelten, die zum Stichtag 1. Januar 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland gelebt haben und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Wer mehrfach falsche Angaben gemacht oder über seine Identität getäuscht hat, um seine Abschiebung zu verhindern, soll von dieser neuen Möglichkeit jedoch nicht profitieren können. Ebenfalls ausgenommen sind Straftäter, wobei Geldstrafen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen oder bis zu 90 Tagessätzen nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz kein Hindernis darstellen sollen – genauso wie Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht, die nicht auf Jugendstrafe lauten.
Wagner: „Wir verschaffen mit der Vorgriffsregelung den Menschen mehr Zeit, um in Ruhe und vor allem ohne Angst vor Abschiebung, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erlangen. Viele Menschen in unserem Land sind zwar gut integriert, haben aber trotzdem keinen gesicherten Aufenthaltsstatus. Das Chancen-Aufenthaltsrecht und die Vorgriffsregelung schließen hier eine, wenn auch nicht alle Lücken.“