Überleitung Asylleistungen nach Sozialleistungen (SBGII):
- Um in den Leistungsbezug nach SGB zu gelangen (sog. „Grundsicherung“) muss vorab eine Fiktionsbescheinigung (Fiktionsbescheinigung = „Vorläufer“ zur Aufenthaltserlaubnis) vorliegen!
- Diese Fiktionsbescheinigung (und später die Aufenthaltsbescheinigung) erhalten die Geflüchteten über die Ausländerbehörde – daher ist es weiterhin ungemein wichtig, dort direkt nach der Anmeldung in der Stadt (Bad Vilbel) einen Termin zu vereinbaren.
- Das Jobcenter und die Ausländerbehörde stehen im Austausch miteinander. D.h. wenn der Termin bei der Ausländerbehörde NACH dem 01.06.22 liegt, ist das nicht schlimm, da die Asylleistungen auch so weitergezahlt werden (voraussichtlich bis 31.08.22). Es ist derzeit geplant, dass das Jobcenter die Geflüchteten anschreibt und dann zur Antragstellung der SGB-Leistungen auffordert. Man könnte aber auch vorab schon Termine beim Jobcenter ausmachen, insbesondere die, bei denen die Fiktionsbescheinigung schon vorliegt. Dann geht die Überleitung vermutlich etwas schneller.
Hinweis: es ist sehr wichtig, dass Sie als „Gastgeber“ von Wohnraum auch die Namen Ihrer Gäste auf Ihrem Briefkasten vermerkt haben, damit die Post auch ankommen kann!




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