Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert: AnkER-Zentren abschaffen

Leben im Lager: Eingezäunt und mit begrenzter Bewegungsfreiheit. Hier im bayerischen Schweinfurt. Foto: picture alliance /dpa | Karl-Josef Hildenbrand

 

Presseerklärung  

  1. Juli 2021

AnkER-Zentren: Drei Jahre Isolation und Ausgrenzung von Asylsuchenden

Drei Jahre nach Öffnung der ersten AnkER-Zentren fällt die Bilanz düster aus. Das Konzept ist gescheitert, die Asylverfahren wurden nicht beschleunigt, die Menschen sind oft isoliert, entrechtet und ausgegrenzt. Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis, darunter PRO ASYL, Diakonie Deutschland, Deutscher Caritasverband, Paritätischer Gesamtverband, AWO Bundesverband und Amnesty International, fordern die Schließung der Zentren und faire Asylverfahren.

PRO ASYL fordert zusammen mit rund 65 bundes- und landesweiten Wohlfahrtsverbänden, Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen, die AnkER-Zentren und vergleichbare Einrichtungen in Deutschland abzuschaffen, die Verweildauer der Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen deutlich zu begrenzen und eine zukunftsweisende Erstaufnahme von Asylsuchenden in Deutschland zu organisieren. In einem am 29. Juli veröffentlichten Aufruf heißt es: „Wir fordern die Abschaffung von AnkER-Zentren und ähnlich konzipierten Einrichtungen sowie die gesetzliche Begrenzung der Zeit in einer Erstaufnahmeeinrichtung auf wenige Wochen, maximal drei Monate.“

Menschen in den Mittelpunkt stellen

Nötig für ein faires Asylverfahren sind  „Erstaufnahmeeinrichtungen, die das Ankommen der Menschen in den Mittelpunkt stellen und sie bestmöglich auf das Asylverfahren und den Aufenthalt in Deutschland vorbereiten“, heißt es in dem gemeinsamen Aufruf „Isolation beenden – das Ankommen fördern – faire Asylverfahren sicherstellen. Aufruf für eine zukunftsorientierte Erstaufnahme von Asylsuchenden in Deutschland“ weiter, der von Diakonie Deutschland, Deutschem Caritasverband, Paritätischem Gesamtverband, Arbeiterwohlfahrt Bundesverband und PRO ASYL initiiert wurde.

Die ersten AnkER-Zentren (Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückkehr-Zentren) sowie vergleichbare Einrichtungen sind vor drei Jahren, am 1. August 2018, eröffnet worden.

Konzept gescheitert: Verfahren sind nicht substantiell schneller

„Das Konzept der AnkER-Zentren ist gescheitert“, ziehen die unterzeichnenden Organisationen im Aufruf Bilanz. So ist es nicht gelungen, die Asylverfahren substantiell  zu beschleunigen – was für die Bundesregierung ein Ziel der Zentren war. Organisationen, die in der Flüchtlingshilfe tätig sind, hatten das Konzept von Anfang an kritisiert – und fühlen sich darin bestätigt, auch von einer Untersuchung des BAMF selbst (Evaluationsbericht des BAMF vom 24. Februar 2021):  So dauert ein Asylverfahren in AnkER-Einrichtungen durchschnittlich 77 statt der sonst durchschnittlichen 82 Tagen, obwohl die Asylverfahren aus AnkER-Einrichtungen priorisiert werden.

„AnkER-Zentren führen vielfach zu Isolation, Entrechtung und Ausgrenzung“, kritisieren die Organisationen. Die Menschen verlieren dort wertvolle Zeit für die Integration, können kaum Kontakte nach außen haben, dürfen neun Monate lang nicht arbeiten, haben nur beschränkte Möglichkeiten, um sich zu bilden und werden durch die frühe Konfrontation mit der möglichen Rückkehr verunsichert. „Das Aufnahmeverfahren und die Bedingungen in den AnkER-Zentren verletzten damit die Würde und die Rechte der Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen und anderen besonders Schutzbedürftigen“, heißt es im Aufruf weiter. Weiterlesen ›

Posted in Aus dem Verein


Istanbul-Konvention mangelhaft umgesetzt: geflüchtete Frauen und Mädchen nur unzureichend vor Gewalt geschützt

Hessischer Flüchtlingsrat Presseerklärung:

Frankfurt, den 15.07.2021

Geflüchtete Frauen und Mädchen  nur unzureichend gegen Gewalt geschützt

Deutschland hat die Istanbul-Konvention mangelhaft umgesetzt. Weibliche Asylsuchende und ihre geschlechtsspezifischen Fluchtgründe werden kaum in den Blick genommen. Das offenbart eine Untersuchung von PRO ASYL, den Flüchtlingsräten und dem Institut für Kulturanthropologie der Universität Göttingen.

Vor wenigen Wochen kritisierten deutsche Politiker*innen, dass die Türkei aus der Istanbul-Konvention ausgetreten ist, dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Was dabei aus dem Blickfeld gerät: Das Abkommen ist hierzulande zwar in Kraft, die Umsetzung jedoch mangelhaft.
Die Bundesrepublik hat sich dazu verpflichtet, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen, einen Beitrag zur Beseitigung ihrer Diskriminierung zu leisten sowie ihre Gleichstellung und ihre Rechte zu fördern. Weiterlesen ›

Posted in Aus dem Verein


Buchempfehlung: „Die Würde des Menschen ist Abschiebbar“

„Die Würde des Menschen ist abschiebbar“ ist politischer Aktivismus und Wissenschaft.
Erstmalig nimmt sich ein Band einer größeren sozialwissenschaftlichen Perspektive auf das
Thema Abschiebhaft an.

Dieses Buch vereint politischen Bericht und Wissenschaft. Im Rahmen des politischen
Aktivismus der Autor*innen gegen die Abschiebegefängnisse in Darmstadt und Büren
entstanden Texte zu Haftbedingungen, Gerichtsakten, Isolationshaft und Gespräche mit
Inhaftierten über ihre Ausschlusserfahrungen in Deutschland und ihren Herkunftsländern.
Eingeleitet wird das Buch mit einer historischen Einordnung der Institution Abschiebehaft
und dem aktuellen rechtlichen Rahmen. Somit dient es auch als eine Einführung in die
Thematik Abschiebehaft. Es gibt Antworten auf die Fragen: Was ist und war Abschiebehaft?
Wer ist davon betroffen? Wie verläuft der institutionelle Prozess der Abschiebehaft?
Abschiebehaft ist nur als ein Teil der rassistischen politischen Ordnung zu sehen, durch die
Menschen sozial ausgeschlossen werden. In der Analyse werden Theorien und Methoden der
Kritischen Kriminologie, Kritischen Sozialen Arbeit, institutional ethnography,
Rassismuskritik und des Postkolonialismus verwendet.

Spenden statt kaufen?

Wer den Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren unterstützen möchte, spendet einfach 16 €
oder gerne auch mehr an den Verein (IBAN: DE06 4765 0130 0050 0015 93). Wird in dem
Verwendungszweck das Wort „Buch“ und die eigene Adresse geschrieben, erhält der/die Spender*in
das Buch „Die Würde des Menschen ist abschiebbar“ kostenlos als Dank zugesendet. So kann man
bereits vor dem Lesen etwas Gutes tun…
Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V., Remmighauser Str. 47, 32760 Detmol

Posted in Aus dem Verein


Neue Studie von Pro Asyl zum deutschen Flughafenverfahren

Die neue Studie von PRO ASYL »Abgelehnt im Niemandsland« gibt mit den Praxisberichten einer Verfahrensberaterin und einer Rechtsanwältin seltene Einblicke in das deutsche Flughafenverfahren. Weitestgehend abgeschottet von der Außenwelt durchlaufen jährlich einige Hundert Menschen ihr Asylverfahren am Flughafen, den sie nicht verlassen dürfen – sie gelten als nicht eingereist. Das Schnellverfahren soll nach 19 Tagen abgeschlossen sein. Viele sind aber insgesamt deutlich länger am Flughafen, da die Abschiebung sich verzögert. Die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung von 1996 schreibt eine asylrechtskundige Beratung nach Ablehnung vor. Wie die zwei Praxisberichte zeigen, ist aber selbst das System am Frankfurter Flughafen – mit ständiger Beratung vor Ort und einem Anwaltsnotdienst – nicht ausreichend, um die gravierenden Nachteile des Verfahrens auszugleichen. Weiterlesen ›

Posted in Aus dem Verein


#FamilienGehörenZusammen – Update und Aufruf zum Handeln

Nachricht vom Geschäftsführer PRO ASYL vom 16.06.2021:

Liebe Freundinnen und Freunde, sehr geehrte Damen und Herren,

#FamilienGehörenZusammen heißt unser Aufruf, der inzwischen von elf (Ober-) Bürgermeister*innen unterschiedlicher Parteien und mehr als 220 zivilgesellschaftlichen Organisationen – von bundesweit bis regional – unterstützt wird. Das ist ein erfreulicher Start – aber wir müssen weitermachen.

Nach wie vor fordern wir für den Familiennachzug von Geflüchteten, die Art der Bearbeitung der Anträge im Auswärtigen Amt zu ändern: digitale Antragstellung im Ausland, Bearbeitung dann im Inland. Zudem müssen die Gesetze geändert werden: Alle Geflüchteten – ob subsidiär geschützt oder nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt – müssen das Recht auf Familiennachzug haben, ohne eine Kontingent-Regelung.

Deshalb kann der Aufruf von PRO ASYL weiterhin von Organisationen und (Ober)bürgermeister*innen gezeichnet werden. Wir wollen die Liste nach der Bundestagswahl den Parteien überreichen, die über die künftige Bundeskoalition verhandeln werden.

Dafür brauchen wir auch eine starke Unterstützung aus den Kommunen. Werben Sie weiter! Treten Sie an die (Ober)bürgermeister*innen Ihres Ortes heran und bitten Sie um Unterzeichnung des Aufrufs. Eine digitale Signatur ist nicht nötig, es reicht eine Mail des Unterzeichners an familie@proasyl.de.

Es muss in jedem Wahlkreis und in jeder Kommune deutlich werden, dass das Thema #FamilienGehörenZusammen angegangen werden muss. Besonders auf regionaler und lokaler Ebene gibt es dafür viele Möglichkeiten:

  •  Sicherlich leben auch in Ihren Kommunen Flüchtlinge, oft aus Syrien, Afghanistan, Eritrea oder Somalia, die vor Sorge vergehen um ihre Ehepartner*innen oder Kinder, die in Kriegsgebieten oder Flüchtlingslagern ausharren. Helfen Sie diesen Menschen. Machen Sie, wenn diese einverstanden sind, ihre Schicksale über die örtlichen Medien und Ihre eigenen Kanäle bekannt mit Texten, Fotos, Videos. Denn die dauerhafte Trennung von der Familie ist nicht nur unmenschlich, ständige Sorge und Angst um die Angehörigen behindern auch die Integration der allein lebenden Väter, Mütter und Kinder in Sprachkursen, Schule, Ausbildung oder am Arbeitsplatz.
  •  Gehen Sie mit betroffenen Flüchtlingen auch zu den Bundestagsabgeordneten und –kandidat*innen in Ihrem Wahlkreis. Es ist wichtig, dass die Politiker*innen von Betroffenen hören, wie sehr sie unter der Trennung von ihren Familien leiden und wie das auch ihr Einleben in Deutschland behindert.
  • Ein guter Anlass für solche und andere Aktionen ist die Interkulturelle Woche, die bundesweit in 500 Kommunen veranstaltet wird, in diesem Jahr vom 26. September bis 3. Oktober mit dem Tag des Flüchtlings am 1. Oktober.  Das Motto #offen geht bietet eine Fülle von Anknüpfungspunkten für Veranstaltungen zur Familienzusammenführung. Informationen dazu gibt es auf der Homepage der IKW
  • Wenn in Ihrer Stadt Flüchtlinge auf ihre Angehörigen warten, könnte auch das Kommunalparlament ein politisches Zeichen setzen und eine Resolution zum Thema Familiennachzug verabschieden – und so helfen, dass Väter, Mütter und Kinder wieder zusammen leben dürfen.

Weiterlesen ›

Posted in Aus dem Verein


Flüchtlingshilfe -
Willkommen in Bad Vilbel e.V.

Sprechzeit vor Ort:
(Im Container in der Parkstraße)
Samstags: 11:00-16:00 Uhr
Parkstraße 15
E-Mail: lex.weissmantel@fhbv.de

Ansprechpartner
Vereinsassistent
Telefon: 0151 598 51 320 
E-Mail: info@fhbv.de

Postadresse
c/o Haus der Begegnung
Marktplatz 2
61118 Bad Vilbel

Instagram

Stadtverwaltung/Kontakt:
Flüchtlingsbetreuung

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Ich möchte den Newsletter der Flüchtlingshilfe Bad Vilbel e.V. bestellen. Die Informationen zum Datenschutz habe ich gelesen.

Aktuelles / Termine