Überleitung Asylleistungen nach Sozialleistungen (SBGII):
- Um in den Leistungsbezug nach SGB zu gelangen (sog. „Grundsicherung“) muss vorab eine Fiktionsbescheinigung (Fiktionsbescheinigung = „Vorläufer“ zur Aufenthaltserlaubnis) vorliegen!
- Diese Fiktionsbescheinigung (und später die Aufenthaltsbescheinigung) erhalten die Geflüchteten über die Ausländerbehörde – daher ist es weiterhin ungemein wichtig,
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