Reihenweise Familientrennung durch Abschiebung, auch in Hessen

Erneut Sammelcharter nach Pakistan
Flüchtlingsrat: Schutz von Ehe und Familie achten!
Sonntag Kundgebung vor dem Abschiebeknast in Darmstadt

Am kommenden Dienstag soll der nächste Sammelcharter nach Pakistan starten. Wieder sind viele Betroffene aus Hessen dabei, die in den vergangenen Tagen festgenommen und in der Abschiebungshaft in Darmstadt inhaftiert wurden. Erneut wird es dabei auch zu Familientrennungen kommen: Mindestens vier der Männer, die abgeschoben werden sollen, haben hier Ehefrauen, eine von ihnen ist schwanger.
Es ist erschreckend, dass der im Grundgesetz festgeschriebene Schutz von Ehe und Familie in diesen Fällen systematisch ignoriert wird. Gerade bei den Pakistan-Abschiebungen ist es eher die Regel denn die Ausnahme, dass Familien getrennt werden“, empörte sich Timmo Scherenberg, Geschäftsführer der Hessischen Flüchtlingsrates über die Praxis. „Dies konnten wir auch schon bei vielen der vorangegangenen Pakistancharter feststellen. Auch erfüllen erneut einige der Abzuschiebenden die Bedingungen für ein Bleiberecht oder hätten diese in wenigen Wochen erfüllt.“

2021-04-16_Reihenweise Familientrennung durch Abschiebung

Einige Beispiele für die Schicksale der Abzuschiebenden:

  • Adeel P. lebt mit seiner Frau, mit der er schon in Pakistan vor der Flucht verheiratet war, im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Ihr Asylverfahren ist noch nicht abgeschlossen, da sie erst später als eingereist ist. In diesen Fällen wird eigentlich immer abgewartet, wie das Asylverfahren der Ehepartnerin ausgeht – trotzdem wurde Adeel P. festgenommen und soll am Dienstag abgeschoben werden. Ende des Monats hätte er auch alle Voraussetzungen für eine Beschäftigungsduldung erfüllt, die vor Abschiebung schützt: Voraussetzungen dafür sind, dass man 18 Monate in Vollzeit in einer Wäscherei gearbeitet hat – diese hätte er Ende des Monats erreicht, es drängt sich der Eindruck auf, als sollten schnell noch Fakten geschaffen werden, bevor er einen sicheren Aufenthalt erreicht.
  • Tariq A. lebt mit seiner Frau im Landkreis Gießen, sie sind nach islamischen Recht schon verheiratet, haben auch schon im letzten Jahr die Hochzeit beim Standesamt angemeldet. Es fehlen allerdings immer noch einige Papiere aus Pakistan, was sich derzeit wegen der Corona-Pandemie weiter verzögert. Sie ist EU-Bürgerin, wodurch ihm im Falle der standesamtlichen Heirat auf jeden Fall ein Aufenthaltsrecht zusteht. Sie ist schwanger, die Vaterschaftsanerkennung ist bereits durchgeführt. Trotzdem halten die Behörden an der Abschiebung fest, wodurch er mit Sicherheit die Geburt seines Kindes verpassen wird und auch die ersten Lebensmonate oder gar Jahre, bis er wieder einreisen kann, da eine Abschiebung eine automatische Wiedereinreisesperre nach sich zieht.
  • Cheema S. lebt seit 2010 im Werra-Meißner-Kreis und ist seit August 2019 mit einer Deutschen verheiratet, doch die Ausländerbehörde erkennt die Hochzeit, die im Ausland geschlossen wurde, nicht an – alle anderen Behörden hingegen behandeln sie als verheiratet, sie haben die Steuerklasse vier. Trotzdem soll Cheema S. nach Willen der Behörden abgeschoben werden.
  • Auch bei Umer V. aus dem Main-Kinzig-Kreis wird die im Ausland geschlossene Ehe mit einer Deutschen von der Ausländerbehörde nicht anerkannt. Doch auch er erfüllt daneben eigentlich alle Voraussetzungen für eine Beschäftigungsduldung: 2015 ist er nach Deutschland gekommen, seit Jahren schon arbeitet er in Vollzeit in der Lebensmittelindustrie in Frankfurt, er hat frühzeitig seinen Pass abgegeben gehabt. Auch er wird durch die Abschiebung unvermittelt aus seinem normalen Leben gerissen.

Menschen aus Pakistan sind die drittgrößte Gruppe unter den Ausreisepflichtigen in Hessen, wobei die Abschiebungen bei den anderen großen Gruppen, also Ausreisepflichtigen aus Afghanistan, Irak, Iran, Äthiopien oder Somalia, sehr viel schwieriger sind und nur sehr vereinzelt stattfinden. Daher konzentrieren sich die Abschiebungsbehörden anscheinend v.a. auf die Pakistanis, wobei es regelmäßig auch zu skandalösen Fällen wie den beschriebenen kommt.

Wir erwarten von den Behörden, dass diese mittlerweile regelmäßige Praxis der Familientrennung bei Abschiebungen eingestellt wird und auch die Regelungen, nach denen Menschen hier ein Bleiberecht bekommen können, konsequent angewandt werden anstatt die Betroffenen noch schnell abzuschieben, bevor sie Anspruch auf einen sicheren Aufenthalt erlangen können“, forderte Scherenberg abschließend in Frankfurt.

Am kommenden Sonntag, den 18.04., ruft das Bündnis Community For All aus Darmstadt um 14 Uhr zu einer Kundgebung gegen den Sammelcharter nach Pakistan vor der hessischen Abschiebungshafteinrichtung in der Marienburgstraße 78 in Darmstadt-Eberstadt auf.

Hessischer Flüchtlingsrat
Leipziger Str. 17
60487 Frankfurt

Tel: 069 - 976 987 10
Fax: 069 - 976 987 11

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