Stiftung PRO ASYL verleiht Menschenrechtspreis 2020/2021 am Samstag, 28.08.

Presseerklärung

24. August 2021

Einladung: Stiftung PRO ASYL verleiht Menschenrechtspreis 2020/2021 an Alarm Phone

Seenotrettung und Kampf für die Menschenrechte per Telefon: Für ihren unermüdlichen Einsatz für Schutzsuchende, die auf dem Mittelmeer in Seenot geraten, verleiht die Stiftung PRO ASYL ihren Menschenrechtspreis 2020/21 an Marion Bayer (Hanau), Hela Kanakane (Tunis) und Hagen Kopp (Hanau) von Watch the Med – Alarm Phone.

Die drei Preisträger*innen erhalten die Auszeichnung stellvertretend für das transnationale Netzwerk Alarm Phone, das eine Hotline für Schutzsuchende betreibt, die im Mittelmeer in Seenot geraten. Überreicht wird die Auszeichnung am Samstag, 28. August, in Frankfurt am Main, zu erleben im Livestream, um 15:30 Uhr.

Englischer Stream: https://www.youtube.com/watch?v=tXpNL8NSP_4
Deutscher Stream: https://youtu.be/G0BDzA0v0KA

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Notiz vom HFR zur aktuellen Situation in Afghanistan

17.08.2021, 17:48

AFGHANISTAN: UMDENKEN KOMMT VIEL ZU SPÄT – KONSEQUENZENREICHES HANDELN JETZT!

Erschüttert verfolgen wir die jüngsten Ereignisse in Afghanistan. Nach der endgültigen Machtübernahme durch die Taliban schweben unzählige Menschen, die sich für ein demokratisches Afghanistan eingesetzt haben, akut in Lebensgefahr. Darunter zählen neben Personen aus der Zivilgesellschaft vor allem ehemalige Regierungsvertreter:innen und die afghanischen Ortskräfte, die für ausländische Regierungen oder Organisationen gearbeitet haben. Unsere Gedanken sind bei ihnen, aber auch bei allen, die gerade um ihre Angehörigen bangen müssen.

Laut jüngsten Berichten plant die Bunderegierung 10.000 Menschen aus Afghanistan zu evakuieren. Berlin und Brandenburg signalisieren zudem die Bereitschaft, besonders Flüchtlinge, insbesondere ehemalige Ortskräfte aus Afghanistan aufzunehmen. Doch die Mission bis dato ist ein beschämendes Fiasko, und das obwohl NGOs seit Monaten vor den Folgen eines überstürzten Truppenabzugs in Afghanistan warnen und sich seit Wochen die Geschwindigkeit, mit der die Taliban wichtige Städte einnehmen, unwiderleglich abzeichnet.

Bereits im Juni stellten die Grünen im Bundestag einen Antrag auf zügige Evakuierung aller afghanischer Ortskräfte. SPD, CDU und AfD stimmten damals dagegen. Nun fordern diese Parteien die zügige Aufnahme ebendieser Ortskräfte durch die Bundesregierung. Dabei steht fest, dass es längst zu spät ist, um die Sicherheit allen afghanischen Personals heute noch zu garantieren. Die Zugangswege zum Flughafen sind von den Taliban blockiert. Derweil hebt die erste deutsche Militärmaschine mit nur sieben Passagieren ab. Etliche Plätze sind unbelegt – keine Zeit, heißt es von offizieller Seite. Weiterlesen ›

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Gemeinsamer Aufruf: Keine Abschiebungen nach Afghanistan!

Pressemitteilung und gemeinsamer Aufruf vom 10. August 2021

In Afghanistan erobern die Taliban ein Gebiet nach dem nächsten, die Lage in dem Land
verschärft sich dramatisch. Dennoch will die Bundesregierung immer weiter Menschen nach
Afghanistan abschieben. Auch Hessen beteiligt sich regelmäßig an den Sammelabschiebungen, zuletzt wurden drei Personen im Juli und fünf im Juni abgeschoben. Gemeinsam mit einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen veröffentlicht der Hessische Flüchtlingsrat einen gemeinsamen Appell an die Bundesregierung und fordert erneut einen vollständigen Abschiebestopp nach Afghanistan.
In Afghanistan vergeht kaum ein Tag ohne Anschlag. Seit dem Abzug der NATO-Truppen sind
die Taliban auf dem Vormarsch: über die Hälfte der Bezirke in Afghanistan steht schon unter
Kontrolle der Taliban. Die dritte Welle der Covid-19-Pandemie verschärft die humanitäre
Situation im Land zusätzlich. Die Lage am Hindukusch ist dramatisch und wird sich aller
Voraussicht nach weiter verschlechtern.
Ein Stopp aller Abschiebungen nach Afghanistan ist vor diesem Hintergrund dringend geboten. Weiterlesen ›

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Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert: AnkER-Zentren abschaffen

Leben im Lager: Eingezäunt und mit begrenzter Bewegungsfreiheit. Hier im bayerischen Schweinfurt. Foto: picture alliance /dpa | Karl-Josef Hildenbrand

 

Presseerklärung  

  1. Juli 2021

AnkER-Zentren: Drei Jahre Isolation und Ausgrenzung von Asylsuchenden

Drei Jahre nach Öffnung der ersten AnkER-Zentren fällt die Bilanz düster aus. Das Konzept ist gescheitert, die Asylverfahren wurden nicht beschleunigt, die Menschen sind oft isoliert, entrechtet und ausgegrenzt. Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis, darunter PRO ASYL, Diakonie Deutschland, Deutscher Caritasverband, Paritätischer Gesamtverband, AWO Bundesverband und Amnesty International, fordern die Schließung der Zentren und faire Asylverfahren.

PRO ASYL fordert zusammen mit rund 65 bundes- und landesweiten Wohlfahrtsverbänden, Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen, die AnkER-Zentren und vergleichbare Einrichtungen in Deutschland abzuschaffen, die Verweildauer der Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen deutlich zu begrenzen und eine zukunftsweisende Erstaufnahme von Asylsuchenden in Deutschland zu organisieren. In einem am 29. Juli veröffentlichten Aufruf heißt es: „Wir fordern die Abschaffung von AnkER-Zentren und ähnlich konzipierten Einrichtungen sowie die gesetzliche Begrenzung der Zeit in einer Erstaufnahmeeinrichtung auf wenige Wochen, maximal drei Monate.“

Menschen in den Mittelpunkt stellen

Nötig für ein faires Asylverfahren sind  „Erstaufnahmeeinrichtungen, die das Ankommen der Menschen in den Mittelpunkt stellen und sie bestmöglich auf das Asylverfahren und den Aufenthalt in Deutschland vorbereiten“, heißt es in dem gemeinsamen Aufruf „Isolation beenden – das Ankommen fördern – faire Asylverfahren sicherstellen. Aufruf für eine zukunftsorientierte Erstaufnahme von Asylsuchenden in Deutschland“ weiter, der von Diakonie Deutschland, Deutschem Caritasverband, Paritätischem Gesamtverband, Arbeiterwohlfahrt Bundesverband und PRO ASYL initiiert wurde.

Die ersten AnkER-Zentren (Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückkehr-Zentren) sowie vergleichbare Einrichtungen sind vor drei Jahren, am 1. August 2018, eröffnet worden.

Konzept gescheitert: Verfahren sind nicht substantiell schneller

„Das Konzept der AnkER-Zentren ist gescheitert“, ziehen die unterzeichnenden Organisationen im Aufruf Bilanz. So ist es nicht gelungen, die Asylverfahren substantiell  zu beschleunigen – was für die Bundesregierung ein Ziel der Zentren war. Organisationen, die in der Flüchtlingshilfe tätig sind, hatten das Konzept von Anfang an kritisiert – und fühlen sich darin bestätigt, auch von einer Untersuchung des BAMF selbst (Evaluationsbericht des BAMF vom 24. Februar 2021):  So dauert ein Asylverfahren in AnkER-Einrichtungen durchschnittlich 77 statt der sonst durchschnittlichen 82 Tagen, obwohl die Asylverfahren aus AnkER-Einrichtungen priorisiert werden.

„AnkER-Zentren führen vielfach zu Isolation, Entrechtung und Ausgrenzung“, kritisieren die Organisationen. Die Menschen verlieren dort wertvolle Zeit für die Integration, können kaum Kontakte nach außen haben, dürfen neun Monate lang nicht arbeiten, haben nur beschränkte Möglichkeiten, um sich zu bilden und werden durch die frühe Konfrontation mit der möglichen Rückkehr verunsichert. „Das Aufnahmeverfahren und die Bedingungen in den AnkER-Zentren verletzten damit die Würde und die Rechte der Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen und anderen besonders Schutzbedürftigen“, heißt es im Aufruf weiter. Weiterlesen ›

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Istanbul-Konvention mangelhaft umgesetzt: geflüchtete Frauen und Mädchen nur unzureichend vor Gewalt geschützt

Hessischer Flüchtlingsrat Presseerklärung:

Frankfurt, den 15.07.2021

Geflüchtete Frauen und Mädchen  nur unzureichend gegen Gewalt geschützt

Deutschland hat die Istanbul-Konvention mangelhaft umgesetzt. Weibliche Asylsuchende und ihre geschlechtsspezifischen Fluchtgründe werden kaum in den Blick genommen. Das offenbart eine Untersuchung von PRO ASYL, den Flüchtlingsräten und dem Institut für Kulturanthropologie der Universität Göttingen.

Vor wenigen Wochen kritisierten deutsche Politiker*innen, dass die Türkei aus der Istanbul-Konvention ausgetreten ist, dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Was dabei aus dem Blickfeld gerät: Das Abkommen ist hierzulande zwar in Kraft, die Umsetzung jedoch mangelhaft.
Die Bundesrepublik hat sich dazu verpflichtet, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen, einen Beitrag zur Beseitigung ihrer Diskriminierung zu leisten sowie ihre Gleichstellung und ihre Rechte zu fördern. Weiterlesen ›

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